Anforderung Patientenakte
Werte Patienten !
Anforderung Ihrer Patientenakte
Zwar hat jeder Patient ein Recht auf Einsichtnahme und Kopie seiner Akte, allerdings ist die Übergabe an einen neuen Zahnarzt nicht zwingend notwendig, sofern in keine laufende Behandlung eingegriffen wird.
In der Regel reicht es völlig aus, dem neuen Behandler im Erstgespräch über die bisher erfolgten Behandlungen und eventuelle Diagnosen zu informieren.
Der neue Zahnarzt wird auch ohne Einsicht in die Akte und nach einer ausführlichen Untersuchung wohl zu entscheiden wissen, welche diagnostischen Maßnahmen zu treffen sind.
Die Qualität einer zahnärztlichen Behandlung hängt nicht an einer alten, Jahre zurückreichenden Akte, sondern an der aktuellen Diagnose und der Kommunikation mit den neuen Zahnarzt.
Moderne Zahnarztpraxen erstellen bei einem Wechsel eine neue, individuelle Dokumentation auf Basis der aktuellen Befunde und Untersuchungen.
Sollten dennoch spezielle Informationen aus Ihrer bisherigen Behandlung relevant sein (z.B. Röntgenbilder, die nicht älter als ein Jahr sind), kann ich Ihnen auf Wunsch gerne Kopien zur Verfügung stellen.
Dr. Karl Simon, MSc
Kontakt: k.simon@dr-simon-wangen.de